Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 23.11.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.554,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus 13.310,75 € vom 28.8.2020 bis 27.9.2021 und darüber hinaus aus 11.554,81 € seit 28.9.2021 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges ..............................., Fahrzeug-Ident.-Nr. ............................. .
2. 3. II. III. IV. V.
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