Die Berufung des früheren Soldaten gegen das Urteil der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 1. August 2019 wird zurückgewiesen.
Der frühere Soldat trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen.
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Das Verfahren betrifft im Wesentlichen die disziplinare Ahndung des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst.
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