BVerwG - Urteil vom 15.07.2021
2 WD 6.21
Normen:
SG § 7; SG § 11; SG § 17 Abs. 2; WDO § 38 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 2;

Disziplinare Ahndung des unerlaubten Fernbleibens eines Oberleutnants vom Dienst; Anwendung des Milderungsermessens für eine Disziplinarmaßnahme des beurteilenden Gerichts bei einer öangen eigenmächtigen Abwesenheit eines Soldaten von der Truppe bei kurzzeitiger erheblicher Einschränkung der Schuldfähigkeit des Soldaten

BVerwG, Urteil vom 15.07.2021 - Aktenzeichen 2 WD 6.21

DRsp Nr. 2021/14928

Disziplinare Ahndung des unerlaubten Fernbleibens eines Oberleutnants vom Dienst; Anwendung des Milderungsermessens für eine Disziplinarmaßnahme des beurteilenden Gerichts bei einer öangen eigenmächtigen Abwesenheit eines Soldaten von der Truppe bei kurzzeitiger erheblicher Einschränkung der Schuldfähigkeit des Soldaten

Das Gericht muss im Rahmen des ihm nach § 21 StGB analog zustehenden Ermessens bei einer eigenmächtigen Abwesenheit von der Truppe eine Disziplinarmaßnahme dann nicht mildern, wenn während eines langen Abwesenheitszeitraums die Schuldfähigkeit des Soldaten nur an wenigen Tagen erheblich vermindert war.

Tenor

Die Berufung des früheren Soldaten gegen das Urteil der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 1. August 2019 wird zurückgewiesen.

Der frühere Soldat trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen.

Normenkette:

SG § 7; SG § 11; SG § 17 Abs. 2; WDO § 38 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 2;

Gründe

I

Das Verfahren betrifft im Wesentlichen die disziplinare Ahndung des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst.