FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.11.2000
2 K 3210/97
Normen:
EStG § 3 Nr. 16 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ;

Doppelte Haushaltsführung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2000 - Aktenzeichen 2 K 3210/97

DRsp Nr. 2001/7246

Doppelte Haushaltsführung

Die Voraussetzungen einer zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung bei einem ledigen Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG - wie in Abschn. 43 Abs. 5 LStR 1996 wiedergegeben - liegen auch dann vor, wenn sein Arbeitsverhältnis zwar nicht auf längstens drei Jahre befristet war, aber von vornherein abzusehen war, daß seine Tätigkeit an demselben Ort - Stand des Baubüros - innerhalb von zwei Jahren beendet sein würde.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 16 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1996 die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit.