BFH vom 08.11.1995
XI R 21/91

Drei-Objekt-Grenze bei Beteiligung an Personengesellschaft

BFH, vom 08.11.1995 - Aktenzeichen XI R 21/91

DRsp Nr. 1997/8309

Drei-Objekt-Grenze bei Beteiligung an Personengesellschaft

1. Grundstücksverkäufe einer Personengesellschaft können einem Gesellschafter, der auch eigene Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, daß dadurch ein gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters besteht. 2. Für die Zurechnung ist es ohne Bedeutung, ob der Steuerpflichtige an einer Bruchteilsgemeinschaft oder an einer GbR beteiligt ist und ob die Tätigkeit der Gemeinschaft/Gesellschaft als Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb beurteilt wird. Wesentlich ist, daß die Gemeinschaft/Gesellschaft Aktivitäten auf dem Grundstücksmarkt durch Vermietung und Veräußerungen von Wohnungen entfaltet und keinen anderen Geschäftszweck verfolgt.

Für die Praxis: