FG Münster - Urteil vom 11.12.2002
2 K 4412/98 E,G
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;

Drei-Objekt-Grenze; Objektbegriff bei Erbbaurechtsbestellung; Einkommensteuer 1991 und 1992 und Gewerbesteuer 1992

FG Münster, Urteil vom 11.12.2002 - Aktenzeichen 2 K 4412/98 E,G

DRsp Nr. 2005/6435

Drei-Objekt-Grenze; Objektbegriff bei Erbbaurechtsbestellung; Einkommensteuer 1991 und 1992 und Gewerbesteuer 1992

1. Die bloße Bestellung eines Erbbaurechts an einem Grundstück führt nicht zur Berücksichtigung als Grundstücksobjekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze. 2. Auch bei Veräußerung von weniger als vier Objekten liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn unbebaute Grundstücksobjekte den Gesamtumständen zufolge in Erwartung ihrer kurzfristigen Bebaubarkeit mit zumindest bedingter Weiterveräußerungsabsicht erworben wurden.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger (Kl.) in den Kalenderjahren 1991 und 1992 (Streitjahren) gewerbliche Einkünfte aus einem Grundstückshandel erzielt hat.