VGH Bayern - Beschluss vom 15.02.2023
10 AS 23.94
Normen:
LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 136;

Duldungsanordnungen zur Durchsetzung einer bestandskräftigen Tötungsduldung von Hunden; Auslösen eines relativen Verfügungsverbots durch die polizeiliche präventive Sicherstellung der Hunde

VGH Bayern, Beschluss vom 15.02.2023 - Aktenzeichen 10 AS 23.94

DRsp Nr. 2023/2819

Duldungsanordnungen zur Durchsetzung einer bestandskräftigen Tötungsduldung von Hunden; Auslösen eines relativen Verfügungsverbots durch die polizeiliche präventive Sicherstellung der Hunde

Eine durch die allgemeine Sicherheitsbehörde gemäß Art. 7 Abs. 2 LStVG angeordnete präventive Sicherstellung löst ebenso wie eine polizeiliche präventive Sicherstellung ein Veräußerungsverbot im Sinne von § 136 BGB in Verbindung mit § 135 BGB aus.

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Änderungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Änderungsverfahren wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 136;

Gründe

I.