FG München, vom 25.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3425/01
Duldungsbescheid - Bestimmtheitsgebot
BFH, Beschluss vom 15.12.2005 - Aktenzeichen VII B 18/05
DRsp Nr. 2006/7675
Duldungsbescheid - Bestimmtheitsgebot
Welche konkreten Anforderungen an einen Steuerbescheid im Allgemeinen oder an einen Duldungsbescheid im Besonderen zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Voraussetzungen, unter denen ein Duldungsbescheid noch als hinreichend bestimmt angesehen werden kann, können daher nicht allgemein bestimmt und festgelegt werden.