BFH - Beschluss vom 09.11.2010
VIII S 8/10
Normen:
FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1;

Duldungspflicht einer zweiten lückenlosen Anschlussprüfung durch einen Kleinbetrieb bei dem Verdacht der Schikane durch die Finanzbehörden als im Allgemeininteresse stehende klärungsbedürftige Rechtsfrage; Möglichkeit der Aussetzung einer Vollziehung wegen unbilliger Härte

BFH, Beschluss vom 09.11.2010 - Aktenzeichen VIII S 8/10

DRsp Nr. 2010/22334

Duldungspflicht einer zweiten lückenlosen Anschlussprüfung durch einen Kleinbetrieb bei dem Verdacht der Schikane durch die Finanzbehörden als im Allgemeininteresse stehende klärungsbedürftige Rechtsfrage; Möglichkeit der Aussetzung einer Vollziehung wegen unbilliger Härte

1. NV: Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass auch bei Kleinbetrieben Anschlussprüfungen zulässig sind. 2. NV: Ob die Behörde bei Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung im Einzelfall ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, ist revisionsrechtlich nicht von grundsätzlicher Bedeutung. 3. NV: Der Kläger verliert sein Recht zur Rüge mangelnder Aufklärung des behaupteten schikanösen Verhaltens des Finanzamts, wenn er in der mündlichen Verhandlung vor dem FG hierzu keinen Beweisantrag stellt und die unterlassene Sachaufklärung auch nicht rügt.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) einer Außenprüfungsanordnung, mit der die zweite Anschlussprüfung in Folge bei dem Kleinbetrieb des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Kläger) angeordnet wurde.

Einspruch und Klage gegen die Prüfungsanordnung blieben erfolglos. Die daraufhin eingelegte Beschwerde zur Zulassung der Revision ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VIII B 251/09 anhängig.