FG Düsseldorf - Urteil vom 19.12.2012
15 K 91/12 F
Normen:
GewStG i. d. F. des JStG 2007 § 35b Abs. 2 Satz 4; AO § 181 Abs. 5 AO;
Fundstellen:
BB 2013, 86
DStR 2013, 10
DStRE 2013, 866

Durch pflichtwidrig unterlassene Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist ermöglichter gesetzlicher Verlängerungstatbestand des § 35b Abs. 2 Satz 4 2. HS GewStG i. d. F. des JStG 2007; Geltung für die erstmalige Feststellung des Verlustes

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2012 - Aktenzeichen 15 K 91/12 F

DRsp Nr. 2013/5003

Durch „pflichtwidrig unterlassene” Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist ermöglichter gesetzlicher Verlängerungstatbestand des § 35b Abs. 2 Satz 4 2. HS GewStG i. d. F. des JStG 2007; Geltung für die erstmalige Feststellung des Verlustes

Der eine „pflichtwidrig unterlassene” Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist ermöglichende gesetzliche Verlängerungstatbestand des § 35b Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz GewStG i. d. F. des JStG 2007 gilt allein für die erstmalige Feststellung des Verlustes, nicht dagegen für die Änderung des zuvor schon anderweitig festgestellten Verlustes.

Normenkette:

GewStG i. d. F. des JStG 2007 § 35b Abs. 2 Satz 4; AO § 181 Abs. 5 AO;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Änderung der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist erfolgt ist.