FG Sachsen - Urteil vom 15.12.2010
4 K 635/08
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; KStG § 8 Abs. 7; AEUV Art. 108 Abs. 3;

Durchführung der Straßenbeleuchtung als Dauerverlustgeschäft; keine neue Beihilfe wegen gesetzlicher Regelung zur Besteuerung kommunalen Eigengesellschaften

FG Sachsen, Urteil vom 15.12.2010 - Aktenzeichen 4 K 635/08

DRsp Nr. 2011/2594

Durchführung der Straßenbeleuchtung als Dauerverlustgeschäft; keine neue Beihilfe wegen gesetzlicher Regelung zur Besteuerung kommunalen Eigengesellschaften

1. Die Durchführung der Straßenbeleuchtung in einem Stadtgebiet im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art. ist ein Dauerverlustgeschäft i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 2 KStG. Voraussetzung hierfür ist, dass "aus verkehrs-, umwelt-, sozial-, kultur-, bildungs- oder gesundheitspolitischen Gründen eine wirtschaftliche Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten" wird. 2. Die gesetzliche Regelung der Besteuerung kommunaler Eigengesellschaften durch § 8 Abs. 7 KStG stellt keine neue Beihilfe i. S. d. Art. 108 Abs. 3 AEUV dar. Die Umgestaltung von Verwaltungsvorschriften zu einer gesetzlichen Regelung erweist sich nicht als materielle Änderung und damit nicht als Umgestaltung der Beihilferegelung.

1. Die Bescheide über Körperschaftsteuer für die Jahre 2000 bis 2003, jeweils vom 30.05.2007 und in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 11.03.2008, sowie die Bescheide über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 3, § 37 Abs. 2 und § 38 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz zum 31.12.2002 vom 30.05.2007 und zum 31.12.2003 vom 30.05.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 11.03.2008 werden wie folgt geändert: