Die Beschlüsse des Landgerichts München II vom 9. Juni 2011 - W5 KLs
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I.
Die mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsuchung eines Notariats.
1. Die Beschwerdeführerin ist Notarin in Hamburg. Im Rahmen eines Strafverfahrens ersuchte das Landgericht München II dieBeschwerdeführerin um Auskunft darüber, ob in ihrem Notariat für den Zeitraum vom 1. Januar 1995 bis heute Urkunden über einenTreuhandvertrag betreffend die Gesellschaftsanteile an einer - unterschiedlich firmierenden - GmbH unter Beteiligung mindestenseines der beiden Angeklagten vorhanden seien. Gleichlautende Auskunftsersuchen sandte die Strafkammer an eine Vielzahl weitererNotare in Hamburg, Reinbek und Rosenheim.
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