BFH vom 07.09.1995
III R 24/91

Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

BFH, vom 07.09.1995 - Aktenzeichen III R 24/91

DRsp Nr. 1997/8334

Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

1. Wird im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses das Gehalt nicht vereinbarungsgemäß ausgezahlt, so kann in der Regel nicht festgestellt werden, daß die an den Arbeitnehmer-Ehegatten geleisteten Zahlungen auf die vertragliche Verpflichtung des Arbeitgeber-Ehegatten hin erbracht werden. Ein Abzug der Zahlungen als Betriebsausgaben kommt in diesem Fall nicht in Betracht. 2. Eine mehr als unwesentliche Abweichung der tatsächlichen Zahlungsweise von dem vertraglich vereinbarten Zahlungsmodus, die nicht aufgrund einer - auch unter fremden Dritten üblichen - Darlehens- oder Stundungsvereinbarung beruht, schließt in der Regel die für die steuerliche Anerkennung geleisteter Zahlungen als abziehbare Betriebsausgaben erforderliche Feststellung aus, daß eine arbeitsvertragliche Bindung ernsthaft gewollt und tatsächlich vollzogen worden ist. 3. Eine andere Beurteilung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sich aufgrund weiterer, gewichtigerer Beweisanzeichen ergibt, daß die Eheleute an dem Arbeitsvertrag festgehalten haben, obwohl sie ihn nicht wie vereinbart durchgeführt haben.

Für die Praxis: