BFH - Urteil vom 18.11.1998
X R 143/95
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 915

Eigenheimförderung; fehlende Baugenehmigung

BFH, Urteil vom 18.11.1998 - Aktenzeichen X R 143/95

DRsp Nr. 1999/4238

Eigenheimförderung; fehlende Baugenehmigung

1. Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet worden sind, sind nach § 10 e EStG nicht begünstigt.2. Der Nachweis, dass das Bauvorhaben dem materiellen Baurecht entspricht, kann regelmäßig nur durch Vorlage einer Baugenehmigung oder einer Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, erbracht werden.

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1990 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. In diesem Jahr bauten sie --überwiegend in Eigenleistungen-- das bisher als Speicher genutzte Dachgeschoß ihres Einfamilienhauses zu Wohnraum (Schlafzimmer und Badezimmer) mit einem Kostenaufwand von 5 968 DM um. Eine Baugenehmigung haben sie nicht eingeholt. Hierzu haben sie erläutert, in der Nachbarschaft seien gleichartige Baumaßnahmen durchgeführt und in allen Fällen sei eine Baugenehmigung erteilt worden. Sie hätten deshalb aus Kostengründen auf die Beantragung einer Baugenehmigung verzichtet.