FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.12.1998
5 K 2557/97
Fundstellen:
DB 1999, 1041
EFG 1999, 322

Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung an Angehörige

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.1998 - Aktenzeichen 5 K 2557/97

DRsp Nr. 2001/3183

Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung an Angehörige

Von einer unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist auch dann auszugehen, wenn der Angehörige dem Wohnungseigentümer zum Zwecke der Finanzierung der Wohnung ein verzinsliches Darlehen gegeben hat. Dies gilt selbst dann, wenn der Darlehensvertrag nicht in vollem Umfang einem Fremdvergleich standhält.

Tatbestand:

Streitig ist, ob den Klägern die Eigenheimzulage zu gewähren ist.

Die Kläger sind Eheleute, die im Bauträgermodell das Anwesen ... für 399.000,-- DM erworben haben (Bauträgervertrag vom 20. September 1996, Bl. 6 ff. Eigenheimzulage-Akten) . Das Wohnhaus wird von dem Bruder der Klägerin, Herrn ... S ... genutzt. Ab 1997 bewohnt auch ein studierender Sohn der Kläger ein Zimmer in diesem Haus. Das Anwesen dient den Klägern auch als Zweitwohnsitz, ... ist die Heimatstadt der Klägerin.

Am 23. September 1996 haben die Kläger folgende Darlehen zur Finanzierung des Anwesens aufgenommen:

- ein Darlehen in Höhe von 40.000,-- DM, welches bei Fälligkeit des abgetretenen auf Herrn ... S. lautenden Sparkassenbriefs zurückgezahlt werden sollte;

- ein Darlehen in Höhe von 163.000,-- DM, worauf eine Sonderzahlung durch den Verkaufserlös einer Eigentumswohnung in ... folgen sollte;