Streitig ist, ob den Klägern die Eigenheimzulage zu gewähren ist.
Die Kläger sind Eheleute, die im Bauträgermodell das Anwesen ... für 399.000,-- DM erworben haben (Bauträgervertrag vom 20. September 1996, Bl. 6 ff. Eigenheimzulage-Akten) . Das Wohnhaus wird von dem Bruder der Klägerin, Herrn ... S ... genutzt. Ab 1997 bewohnt auch ein studierender Sohn der Kläger ein Zimmer in diesem Haus. Das Anwesen dient den Klägern auch als Zweitwohnsitz, ... ist die Heimatstadt der Klägerin.
Am 23. September 1996 haben die Kläger folgende Darlehen zur Finanzierung des Anwesens aufgenommen:
- ein Darlehen in Höhe von 40.000,-- DM, welches bei Fälligkeit des abgetretenen auf Herrn ... S. lautenden Sparkassenbriefs zurückgezahlt werden sollte;
- ein Darlehen in Höhe von 163.000,-- DM, worauf eine Sonderzahlung durch den Verkaufserlös einer Eigentumswohnung in ... folgen sollte;
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