BFH - Beschluss vom 01.12.2005
IX B 146/05
Normen:
EigZulG § 11 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 924
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 05.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 1246/05

Eigenheimzulagebescheid - einheitliche Regelung oder einzelne Regelungen?

BFH, Beschluss vom 01.12.2005 - Aktenzeichen IX B 146/05

DRsp Nr. 2006/6789

Eigenheimzulagebescheid - einheitliche Regelung oder einzelne Regelungen?

Es ist ernstlich zweifelhaft und für den Rechtsstreit in der Hauptsache entscheidungserheblich, ob ein Eigenheimzulagebescheid als einheitliche Regelung für den gesamten Förderzeitraum oder als ein Bündel von acht Einzelregelungen für jedes einzelne Jahr des Förderzeitraums anzusehen ist.

Normenkette:

EigZulG § 11 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2, 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG), die Vollziehung des angefochtenen Änderungsbescheids über Eigenheimzulage hinsichtlich der Jahre 2003 und 2004 im Hinblick auf das dazu anhängige Klageverfahren auszusetzen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

1. Gemäß § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit aussetzen.