EigZul; wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden
BFH, Urteil vom 04.12.2001 - Aktenzeichen IX R 34/98
DRsp Nr. 2002/6370
EigZul; wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden
1. Ausbauten oder Erweiterungen an fremden Wohnungen sind keine vermögensbildenden Maßnahmen i.S.d. § 2 Abs. 2EigZulG.2. Die Begünstigung nach § 2 Abs. 2EigZulG setzt voraus, dass der Anspruchsberechtigte zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der ausgebauten oder erweiterten Wohnung ist. Schafft jemand mit einem Anbau auf fremdem Grund und Boden eine neue Wohnung, so ist er nicht als wirtschaftlicher Eigentümer der neugeschaffenen Wohnung anzusehen, wenn er keinen Anspruch auf Ersatz des Verkehrswertes des Anbaus gegen den Eigentümer hat.
Gründe:
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