BVerwG - Urteil vom 26.01.2022
6 A 7.19
Normen:
VereinsG § 3 Abs. 3 S. 2; VereinsG § 17 Nr. 1-3; GG Art. 9 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 2;
Fundstellen:
D_V 2022, 556
NVwZ 2023, 423

Einbeziehen der nichtgebietlichen Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch nach Erlass des Verbots der Gesamtvereinigung in die Verbotsverfügung (hier: PKK); Verhältnismäßigkeit des Verbots zur Unterbindung der Unterstützungshandlungen; Feststellung von hinreichenden Tatsachen für die Annahme einer finanziellen Verflechtung einer Verlags-GmbH mit der verbotenen PKK

BVerwG, Urteil vom 26.01.2022 - Aktenzeichen 6 A 7.19

DRsp Nr. 2022/6271

Einbeziehen der nichtgebietlichen Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch nach Erlass des Verbots der Gesamtvereinigung in die Verbotsverfügung (hier: PKK); Verhältnismäßigkeit des Verbots zur Unterbindung der Unterstützungshandlungen; Feststellung von hinreichenden Tatsachen für die Annahme einer finanziellen Verflechtung einer Verlags-GmbH mit der verbotenen PKK

1. § 17 VereinsG erfasst Gesellschaften mit beschränkter Haftung unabhängig von der Zahl ihrer Gründer und Gesellschafter, sodass er auch bei der sog. Einpersonen-GmbH anzuwenden ist.2. Nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit können gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 VereinsG auch nach Erlass des Verbots der Gesamtvereinigung in die Verbotsverfügung einbezogen werden (Anschluss an BVerwG, Gerichtsbescheid vom 3. April 2003 - 6 A 12.02 - KirchE 43, 216).3. Verletzt die Behörde schuldhaft ihre Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung, kann im gerichtlichen Verfahren nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung von einer Umkehr der Beweislast auszugehen sein.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Normenkette:

VereinsG § 3 Abs. 3 S. 2; VereinsG § 17 Nr. 1-3; GG Art. 9 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 2;

Gründe

I