BFH - Beschluss vom 05.12.2005
X B 101/05
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, 2 § 16 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 545
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 28.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 200/02

Einbringung Betriebsvermögen in Kapitalgesellschaft - nachträgliche Erhöhung der Wertansätze

BFH, Beschluss vom 05.12.2005 - Aktenzeichen X B 101/05

DRsp Nr. 2006/53

Einbringung Betriebsvermögen in Kapitalgesellschaft - nachträgliche Erhöhung der Wertansätze

Nach der Rechtsprechung des BFH stellt die nachträgliche Erhöhung der Wertansätze eines zu Buchwerten in eine Personen- bzw. Kapitalgesellschaft eingebrachten Betriebsvermögens und damit die Änderung des Einbringungsvorgangs in eine gewinnrealisierende Betriebsveräußerung keine Bilanzänderung dar, sondern eine rückwirkende Sachverhaltsgestaltung.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1, 2 § 16 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Entgegen der Ansicht des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) zuzulassen.