Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditkapital zu Beginn des Streitjahres zu je 50 % von der T D GmbH (TD), der Beigeladenen zu 1., und der H-Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG (H), der Beigeladenen zu 2., gehalten wurde.
Die Klägerin verlegte im Streitjahr das Anzeigenblatt „X-Blatt” in den Städten D, I, J und L sowie in der Stadt D das Anzeigenblatt „Y-Blatt-D-Woche”. Für die genannten Städte wurden jeweils besondere Ausgaben erstellt. Die Anzeigenblätter der Klägerin wurden durch die M-GmbH & Co. KG (M KG) gedruckt. Die X-Blatt-Verlag-GmbH (X-BLATT) wurde für die Klägerin im Rahmen der Anzeigen- und Beilagenvermittlung tätig.
Kapitalerhöhung der Klägerin
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