FG Niedersachsen vom 10.12.1998
XII (IV) 686/93
Fundstellen:
EFG 1999, 340

Einbringungsgewinn/-verlust bei Buchwertfortführung

FG Niedersachsen, vom 10.12.1998 - Aktenzeichen XII (IV) 686/93

DRsp Nr. 2001/3101

Einbringungsgewinn/-verlust bei Buchwertfortführung

Auf die Erstellung einer Übergangsbilanz kann bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft zu Buchwerten verzichtet werden, wenn sowohl der einbringende Einzelunternehmer als auch die Personengesellschaft den Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (= Einnahmeüberschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG) ermitteln.

Für die Praxis:

Führt die aufnehmende Personengesellschaft die Buchwerte des eingebrachten Einzelunternehmens fort, kann sich grundsätzlich kein Einbringungsgewinn bzw. -verlust ergeben, denn der Veräußerungserlös (= Ansatz der Buchwerte bei der aufnehmenden Personengesellschaft gemäß § 24 Abs. 3 UmwStG) und die Buchwerte des eingebrachten Einzelunternehmens gleichen sich vollständig aus (so auch bereits FG Rheinland-Pfalz vom 10.11.1992, EFG 1993, 482).