BFH vom 19.12.1995
IX R 88/93

Einfamilienhaus: Instandsetzungs- und Aufstockungsarbeiten

BFH, vom 19.12.1995 - Aktenzeichen IX R 88/93

DRsp Nr. 1997/8294

Einfamilienhaus: Instandsetzungs- und Aufstockungsarbeiten

Werden bei einem vermieteten Einfamilienhaus im Keller und Erdgeschoß Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt und wird das Gebäude zugleich durch die Errichtung eines Spitzgiebeldaches aufgestockt (= Herstellungsmaßnahmen), sind die Aufwendungen nur dann insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn die Instandsetzungs- und Herstellungsmaßnahmen in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang gestanden haben.

Für die Praxis:

Ein sachlicher Zusammenhang liegt nur vor, wenn die einzelnen Baumaßnahmen - die sich auch über mehrere Jahre erstrecken können - bautechnisch ineinandergreifen. Den Streitfall hat der BFH mangels tatsächlicher Feststellungen hierzu an das FG zurückverwiesen.