Einfuhr: So buchen Sie die Kosten, Steuern und Abgaben

Die Einfuhr von Waren aus Drittländern ist ein wesentlicher Bestandteil des internationalen Handels und bringt sowohl steuerliche als auch zollrechtliche Pflichten mit sich. Bei der Einfuhr nach Deutschland müssen die entsprechenden Einfuhrabgaben entrichtet und die Einfuhrumsatzsteuer zutreffend abgewickelt werden. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie die Einfuhr von Waren aus Drittländern steuerlich korrekt verbuchen.

Sachverhalt

Unternehmer Turtelino betreibt einen Onlineshop für Elektromaschinen und erwirbt am 15.03.2023 von dem südkoreanischen Hersteller Lumilumi eine Maschine im Wert von 100.000 €. Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist vereinbarungsgemäß der Leistungsempfänger. Turtelino wird eine Zahlungsfrist von 30 Tagen gewährt. Die Waren treffen am 25.03.2023 in Deutschland ein und werden von der Spedition Flitzeflott verzollt und befördert. Die Spedition Flitzeflott stellt Turtelino folgende Rechnung:

Transportkosten Südkorea
nach Deutschland5.000 €

verauslagte Einfuhrumsatzsteuer   

21.375 €

verauslagte Zölle     

7.500 €

Gesamtbetrag     

33.875 €

Außerdem sind der Rechnung entsprechende Zollbelege angeheftet.

Frage

Wie wird die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage berechnet?

Lösung