A. Arbeitgeber und Betriebsrat (Antragsteller) streiten über die Eingruppierung geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber betreibt ein Einzelhandelsunternehmen mit Supermärkten in Hamburg und Schleswig-Holstein und beschäftigt in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer. Er unterfällt den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen für den Einzelhandel Hamburg und den Einzelhandel Schleswig-Holstein.
Der Manteltarifvertrag für den Einzelhandel Hamburg (im folgenden nur
"§ 1 Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt:
...
3. Persönlich: Sofern die folgenden Einzelvorschriften nicht etwas anderes bestimmen,
a) für alle Angestellten einschließlich Teilzeitbeschäftigte.
b) für alle gewerblichen Beschäftigten einschließlich Teilzeitbeschäftigte.
...
§ 2 Arbeitsverhältnis
...
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