BFH - Urteil vom 20.12.2012
III R 33/12
Normen:
EStG § 32 Abs. 4;

Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung - Einkommensteuerbescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für die Kindergeldfestsetzung; Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

BFH, Urteil vom 20.12.2012 - Aktenzeichen III R 33/12

DRsp Nr. 2013/6072

Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung - Einkommensteuerbescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für die Kindergeldfestsetzung; Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

1. Erzielt ein Kind gewerbliche Einkünfte und steht ihm hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ein Wahlrecht zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahme-Überschussrechnung zu, so kann dieses Wahlrecht auch bei der für die Kindergeldfestsetzung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 notwendigen Ermittlung der Einkünfte des Kindes nur vom Kind und nicht vom Kindergeldberechtigten ausgeübt werden.2. Hat das Kind das Gewinnermittlungswahlrecht wirksam ausgeübt, so ist die gewählte Gewinnermittlungsart sowohl im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Kind als auch im Rahmen der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Kindergeldberechtigten der Ermittlung der Einkünfte des Kindes zugrunde zu legen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4;

Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezog für ihren am ... November 1984 geborenen Sohn (S) Kindergeld. Bis 21. Juli 2006 befand sich S in einem Berufsausbildungsverhältnis. Vom 31. August 2006 bis 1. Juli 2007 absolvierte er eine einjährige Fachschulausbildung.