Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "zweier tateinheitlicher Steuerhinterziehungen, begangen in zwei Fällen", wegen Bankrotts, Konkursverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht und wegen Kreditbetrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Mit seiner Revision beanstandet der Angeklagte das Verfahren, ferner rügt er die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg; es führt lediglich zu einer Berichtigung des Schuldspruchs.
A. Steuerdelikte
I.
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