Einheitsbewertung eines Golfplatzes als Erbbaurecht
FG Köln, Urteil vom 26.10.2005 - Aktenzeichen 4 K 5279/01
DRsp Nr. 2006/1166
Einheitsbewertung eines Golfplatzes als Erbbaurecht
1. Der Wert von Golfplätzen ist der Unterwert anzusetzen, der bei einer Veräußerung als land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück zum Hauptfeststellungszeitpunkt erzielbar gewesen wäre2. Eine Differenzierung beim innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert zwischen einer vollwertigen und einer nur als Grünland nutzbaren Fläche ist erforderlich.