1. Der Bescheid über Einkommensteuer 2008 vom ... in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... wird dahingehend geändert, dass im Jahr 2008 Kapitaleinkünfte von € ... nicht der Besteuerung unterworfen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Betriebsausgaben in Höhe von € ... im Jahr 2008 bzw. € ... im Jahr 2009 geltend machen kann und die Kapitaleinkünfte zu erhöhen sind.
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