FG München - Urteil vom 26.10.2015
7 K 596/13
Normen:
EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2 S. 1;

Einkommensteuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für die operative Beseitigung von Lipödemen als außergewöhnliche Belastungen

FG München, Urteil vom 26.10.2015 - Aktenzeichen 7 K 596/13

DRsp Nr. 2016/6354

Einkommensteuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für die operative Beseitigung von Lipödemen als außergewöhnliche Belastungen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob Aufwendungen für die operative Beseitigung von Lipödemen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) absetzbar sind.