Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 15.05.2018 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die verheirateten Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurden in den Streitjahren 2009 bis 2015 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger, der von 1976 bis 2003 bei dem Operationszentrum der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) beschäftigt war, erhielt in den Streitjahren eine "retirement pension", die der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt —FA—) in den Einkommensteuerbescheiden für die Streitjahre als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S. von §
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