FG Niedersachsen - Urteil vom 24.09.2015
14 K 232/14
Normen:
EStG § 3b Abs. 1 und Abs. 2; EStG § 3b;

Einkommensteuerliche Behandlung einer pauschalen Offshore-Zulage zur Abgeltung für die anfallende Mehr-, Wochenend-, Feiertags- und Nacharbeit als steuerfrei

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.09.2015 - Aktenzeichen 14 K 232/14

DRsp Nr. 2016/53

Einkommensteuerliche Behandlung einer pauschalen Offshore-Zulage zur Abgeltung für die anfallende Mehr-, Wochenend-, Feiertags- und Nacharbeit als steuerfrei

Zur Steuerfreiheit nach § 3b Abs. 1 EStG. Pauschale Zuwendungen, die ein ArbG leistet ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeit, die ein ArbN leistet, werden nur dann nach § 3b EStG begünstigt, wenn sie nach dem Willen von ArbG und ArbN als Abschlagszahlungen/Vorschüsse auf eine in spätere Einzelabrechnung geleistet werden. Erhält ein Stpfl. eine pauschale Zulage zur Abgeltung für alle anfallende Mehr-, Wochenend-, Feiertags- und Nacharbeit und unterwirft der ArbG diese endgültig der Lohnversteuerung, ist die Zulage bei der ESt-Veranlagung auch nicht insoweit als steuerfrei zu behandeln, als der ArbN nunmehr eine Aufstellung über die geleisteten Sonntags-, Feiertags- und Nachtstunden vorlegt.

Normenkette:

EStG § 3b Abs. 1 und Abs. 2; EStG § 3b;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine dem Kläger pauschal gewährte sog. Offshore-Zulage gemäß § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) teilweise steuerfrei ist.