Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob für den Kläger Verluste im Zusammenhang mit einer GmbH-Beteiligung im Streitjahr 2008 als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen einer Beteiligung an einer KG berücksichtigt werden können.
Der Kläger war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der im Jahr 1999 gegründeten A. GmbH (im Folgenden: GmbH). Diese Gesellschaft war im Bereich des Handels mit Draht- und Stahlerzeugnissen tätig.
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