Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung des Klägers an einer Kapitalgesellschaft.
Der Kläger war im Streitjahr 2010 für einen kurzen Zeitraum Gesellschafter der A Holding GmbH. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung und langfristige Anlage eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Sie hielt im Jahr 2010 unter anderem einen Anteil von 66,6 % an der B GmbH, die wiederum zu 100 % beherrschende Gesellschafterin der C AG war. Die A Holding GmbH war 2001 als Finanzholding durch den Zeugen D als Alleingesellschafter gegründet worden. Zu Beginn des Jahres 2010 hielt der Zeuge 75,8 % der Gesellschaftsanteile (... € des Stammkapitals von ... €). Darüber hinaus verfügte er über eine unmittelbare Beteiligung an der B GmbH in Höhe von 16,7 %.
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