FG München - Urteil vom 04.12.2015
7 K 2430/14
Normen:
EStG § 10 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6; EStG § 22 Nr. 5 S. 1;

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Leistungen aus einem Versicherungsvertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung

FG München, Urteil vom 04.12.2015 - Aktenzeichen 7 K 2430/14

DRsp Nr. 2016/6341

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Leistungen aus einem Versicherungsvertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6; EStG § 22 Nr. 5 S. 1;

Gründe

I.

Die verheirateten Kläger wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte.