FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 04.12.2014
1 K 116/13

Einkommensteuerliche Besteuerung der privaten Nutzung von Fahrzeugen des Betriebsvermögens

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2014 - Aktenzeichen 1 K 116/13

DRsp Nr. 2016/2148

Einkommensteuerliche Besteuerung der privaten Nutzung von Fahrzeugen des Betriebsvermögens

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten streitig ist die Besteuerung der privaten Nutzung von Fahrzeugen des Betriebsvermögens.

Die Klägerin erzielt als Einzelunternehmerin Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit der Montage von Duschanlagen als Nachunternehmerin. Als einzigen Arbeitnehmer beschäftigt sie ihren Lebensgefährten.

In der Zeit vom 02. August 2010 bis zum 25. Oktober 2010 führte der Beklagte bei der Klägerin eine Betriebsprüfung (Bp) durch, die unter anderem die streitgegenständlichen Steuerarten und Jahre umfasste und die ausweislich des Bp-Berichts vom 08. November 2010 unter anderem zu folgender Prüfungsfeststellung führte:

Im Prüfungszeitraum befand sich stets ein Transporter im Betriebsvermögen der Klägerin, zunächst bis 29. Juni 2006 ein Mercedes Benz Vito und sodann ab 20. Juni 2006 bzw. ab 30. September 2008 jeweils ein VW T5. Die Transporter wurden ausweislich der Kraftfahrzeugsteuerdaten des Beklagten als 8-Sitzer bzw. 9-Sitzer ausgeliefert.

Am 06. Dezember 2007 schaffte die Klägerin für den Betrieb zudem einen Citroen C3 Picasso an, dessen private Nutzung sie in 2008 der Besteuerung nach der sog. 1%-Methode unterwarf.