BFH - Urteil vom 01.12.2020
VIII R 40/18
Normen:
EStG § 19, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 2021, 1302
BB 2021, 1378
BFH/NV 2021, 970
DB 2021, 1172
DStR 2021, 1218
DStRE 2021, 762
DStZ 2021, 557
FR 2021, 1035
NJW 2021, 1776
NZA 2021, 1238
ZIP 2021, 1919
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 09.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1257/17

Einkommensteuerliche Einordnung des Veräußerungserlöses aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft

BFH, Urteil vom 01.12.2020 - Aktenzeichen VIII R 40/18

DRsp Nr. 2021/8432

Einkommensteuerliche Einordnung des Veräußerungserlöses aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 09.10.2018 – 13 K 1257/17 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 19, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob ein Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Arbeitslohn steuerlich zu erfassen ist.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in den Streitjahren (2014 und 2015) angestellter Manager bei der B–GmbH und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG).