FG Niedersachsen - Urteil vom 19.11.2015
Q7s6q5 K 286/12
Normen:
EStG § 15 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 3;
Fundstellen:
DStRE

Einkommensteuerliche Zurechnung von Anteilen einer GmbH zum Sonderbetriebsvermögen II der Besitzgesellschaft; Beurteilung der teilweisen Übertragung von GmbH-Anteilen als Entnahmevorgang

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.11.2015 - Aktenzeichen Q7s6q5 K 286/12

DRsp Nr. 2016/542

Einkommensteuerliche Zurechnung von Anteilen einer GmbH zum Sonderbetriebsvermögen II der Besitzgesellschaft; Beurteilung der teilweisen Übertragung von GmbH-Anteilen als Entnahmevorgang

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Anteile an der X GmbH dem so genannten Sonderbetriebsvermögen II der Klägerin zuzurechnen sind und ob die zum 1. Januar 2002 erfolgte teilweise Übertragung der GmbH-Anteile durch die Feststellungsbeteiligte Frau A auf deren Söhne als Entnahmevorgang zu beurteilen ist.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine GmbH & Co. KG (zukünftig KG). Sie war mit Vertrag vom 23. Dezember 1998 gegründet worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von eigenem Immobilienvermögen.