I. 1. Die Kläger und Revisionskläger sowie die Beigeladenen und Revisionskläger (Revisionskläger) sind bzw. waren Kommanditisten der C.-KG, ein in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft betriebener geschlossener Immobilienfonds.
Streitig ist die Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der C.-KG und ihrer Gesellschafter für die Streitjahre 1980 bis 1985. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
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