FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.11.2007
1 K 10547/03 B
Normen:
EStG (1997) § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ;
Fundstellen:
DB 2009, 483
EFG 2008, 1958

Einkünfteerzielungsabsicht von Gesellschaftern einer Grundbesitz vermietenden Personengesellschaft, deren Anteil sich durch die Aufnahme neuer Gesellschafter bereits kurze Zeit nach der Gründung der Gesellschaft auf Null reduziert

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2007 - Aktenzeichen 1 K 10547/03 B

DRsp Nr. 2008/17711

Einkünfteerzielungsabsicht von Gesellschaftern einer Grundbesitz vermietenden Personengesellschaft, deren Anteil sich durch die Aufnahme neuer Gesellschafter bereits kurze Zeit nach der Gründung der Gesellschaft auf Null reduziert

1. Gesellschaftern einer Grundbesitz vermietenden Personengesellschaft, die innerhalb von 10 Monaten nach Gründung der Gesellschaft ihren jeweils hälftigen Anteil am Vermögen der Gesellschaft durch Aufnahme weiterer Gesellschafter auf Null reduziert haben und in der Folgezeit nach der Gewinnverteilungsabrede keine positiven oder negativen Einkünfte aus der Beteiligung mehr erzielen können, fehlt von Anfang an die Einkünfteerzielungsabsicht mit der Folge, dass ihnen keine negativen Vermietungseinkünfte aus der Beteiligung zuzurechnen sind. 2. Ausführungen zur Auslegung der gesellschaftsvertraglichen Gewinnverteilungsabrede im Streitfall und den sich daraus für die Überschussprognose ergebende Konsequenzen.

Normenkette:

EStG (1997) § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ;

Tatbestand: