FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.11.2012
1 K 118/07
Normen:
AStG § 1; KStG § 29 Nr. 2 i.d.F. des StSenkG vom 23. 10. 2000;

Einkünftekorrektur gem. § 1 Abs. 1 AStG wegen der Gewährung eines zinslosen Darlehens

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.11.2012 - Aktenzeichen 1 K 118/07

DRsp Nr. 2013/1152

Einkünftekorrektur gem. § 1 Abs. 1 AStG wegen der Gewährung eines zinslosen Darlehens

1. § 1 Abs. 1 AStG in der im Streitjahr 2001 geltenden Fassung ist dahingehend europarechtskonform auszulegen, dass für die Gewährung eines zinslosen Darlehens an eine belgische Tochtergesellschaft typisierend ein wirtschaftlicher Grund anzunehmen ist, soweit das Darlehen zusammen mit dem Eigenkapital der Tochtergesellschaft 40 v. H. der Summe aus Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen nicht übersteigt. 2. § 29 Nr. 2 KStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) ist durch das Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) vom 20.12.2001 aufgehoben worden. Der Körperschaftsteuerbescheid 2001 ist daher nicht Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte Feststellung des zum 31.12.2001 verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftsteuer

Normenkette:

AStG § 1; KStG § 29 Nr. 2 i.d.F. des StSenkG vom 23. 10. 2000;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen eine gemäß § 1 Abs. 1 Außensteuergesetz (AStG) wegen der Gewährung eines zinslosen Darlehens vorgenommene Einkünftekorrektur.