Der Kläger übt seit Anfang Januar 1992 eine freiberufliche Tätigkeit als Unternehmensberater aus. Bei der Einkommensteuerfestsetzung hat das Finanzamt nach Ansicht des Klägers unrichtige steuerliche Folgerungen aus der Einlage folgender Wirtschaftsgüter gezogen:
1. Zeitschrift "Der Betrieb "
Es handelt sich um die Jahrgänge 1973 bis 1991, angeschafft in den Jahren 1973 bis 1991 mit Anschaffungskosten laut nachträglicher Auskunft des Verlages vom 21. Juni 1996 in Höhe von 249 DM pro Halbjahresband. Hier hat das Finanzamt nur eine Abschreibung von 921,30 DM im Streitjahr berücksichtigt.
Es handele sich nur um ein einziges Wirtschaftsgut, dessen Abschreibung auf 10 Jahre zu verteilen sei.
Der Kläger erstrebt eine Abschreibung von 9.212,-- DM, da er die einzelnen Halbjahresbände als selbstständige Wirtschaftsgüter ansieht, deren nachgewiesener Wert 249,-- DM betrage.
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