FG Münster - Urteil vom 10.12.2014
10 K 2030/13 E
Normen:
EStG § 20 Abs 2 Satz 1 Nr 7; EStG § 20 Abs 1 Nr 7;

Einlösung einer Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung nicht steuerbar

FG Münster, Urteil vom 10.12.2014 - Aktenzeichen 10 K 2030/13 E

DRsp Nr. 2015/2244

Einlösung einer "Xetra-Gold"-Inhaberschuldverschreibung nicht steuerbar

1) Die Einlösung einer "Xetra-Gold" Inhaberschuldverschreibung ist nicht steuerbar nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 i.V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG : 2) Die Inhaberschuldverschreibung ist weder eine Kapitalforderung i.S. dieser Vorschriften, noch stellt ihre Rückgabe eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG dar.

Normenkette:

EStG § 20 Abs 2 Satz 1 Nr 7; EStG § 20 Abs 1 Nr 7;

Tatbestand

I.

Streitig ist, ob die Einlösung einer Inhaberschuldverschreibung „XETRA-Gold” nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig ist.