Einlösung einer Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung nicht steuerbar
FG Münster, Urteil vom 10.12.2014 - Aktenzeichen 10 K 2030/13 E
DRsp Nr. 2015/2244
Einlösung einer "Xetra-Gold"-Inhaberschuldverschreibung nicht steuerbar
1) Die Einlösung einer "Xetra-Gold" Inhaberschuldverschreibung ist nicht steuerbar nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 i.V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 7EStG :2) Die Inhaberschuldverschreibung ist weder eine Kapitalforderung i.S. dieser Vorschriften, noch stellt ihre Rückgabe eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7EStG dar.
Streitig ist, ob die Einlösung einer Inhaberschuldverschreibung „XETRA-Gold” nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig ist.
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