FG Köln - Urteil vom 22.06.2023
11 K 315/19
Normen:
EStG § 15; EStG § 21;

Einordnung der Vermietung von Apartements (sog. Boardinghaus) als ein zur Führung von Büchern verpflichterter Gewerbebetrieb

FG Köln, Urteil vom 22.06.2023 - Aktenzeichen 11 K 315/19

DRsp Nr. 2023/16441

Einordnung der Vermietung von Apartements (sog. Boardinghaus) als ein zur Führung von Büchern verpflichterter Gewerbebetrieb

Tenor

Der Bescheid über den Beginn der Buchführungspflicht des Klägers für dessen Boardinghouse, Z-Straße ..., ... Y, vom 15.10.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9.1.2019 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

EStG § 15; EStG § 21;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betrieb des Boardinghauses Z-Straße ... in Y einen Gewerbebetrieb darstellt und der Kläger infolgedessen auf Grundlage von § 141 der Abgabenordnung (-- AO --) zur Führung von Büchern verpflichtet ist.