FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.10.2023
6 K 6089/20
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2;

Einordnung von Cateringkosten zweier KickOff-Veranstaltungen und eines Betriebsjubiläums als Bewirtungskosten

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2023 - Aktenzeichen 6 K 6089/20

DRsp Nr. 2024/4765

Einordnung von Cateringkosten zweier KickOff-Veranstaltungen und eines Betriebsjubiläums als Bewirtungskosten

Ein Anspruch auf Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus folgt aus§ 4 Abs. 4 S. 3 BEEG, wenn die Kindeseltern planen, gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes in Teilzeit erwerbstätig zu sein. Das BEEG beinhaltet keine geschriebene Ausnahmen vom Erfordernis der gleichzeitigen Teilzeiterwerbstätigkeit für die Gewährung von Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage der Einordnung von Cateringkosten zweier sog. KickOff-Veranstaltungen (2013 und 2014) und eines Betriebsjubiläums (2015) als Bewirtungskosten im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz - EStG - in den Streitjahren 2013 bis 2015.