Die Revision der Beklagten gegen das Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 2. November 2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Berufungsurteils dahingehend klargestellt wird, dass die weitergehende Zahlungsklage abgewiesen sowie festgestellt wird, dass sich der Rechtsstreit in einem Umfang von 1.183.551,77 € nebst hierauf entfallender Zinsen in der Hauptsache erledigt hat.
Die Kosten des Revisionsrechtszugs hat die Beklagte zu tragen.
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