FG Bremen - Urteil vom 27.11.2018
2 K 164/18 (1)
Normen:
AO § 258;

Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung von monatlichen Raten; Voraussetzungen für eine kurzfristige Einstellung

FG Bremen, Urteil vom 27.11.2018 - Aktenzeichen 2 K 164/18 (1)

DRsp Nr. 2019/3359

Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung von monatlichen Raten; Voraussetzungen für eine kurzfristige Einstellung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 258;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung seiner Abgabenrückstände durch Zahlung von monatlichen Raten.

Der Kläger ist ... . Am 2. Januar 2018 begann er ein auf 12 Monate befristetes Arbeitsverhältnis als Produktionshelfer mit dem Unternehmen ....