Das Verfahren wird eingestellt, nachdem der Beklagte die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 09.02.2022 -
Die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Anschlussrevision hat der Beklagte zu tragen (§ 143 Abs. 1, § 136 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung).
I.
Der erkennende Senat hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt --FA--) mit Beschluss vom 25.10.2023 -
II.
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