1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Mit Bescheid vom 7. August 2020 setzte der Antragsgegner (das Finanzamt) Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag für das Jahr 2020, 2021 und für weitere Jahre gegenüber der Antragstellerin und ihrem Ehemann fest. Die vierteljährliche Vorauszahlung wurde für die Einkommensteuer in Höhe von 9.763 € und für den Solidaritätszuschlag in Höhe von 446 € festgesetzt. Mit Bescheid vom 5. Oktober 2022 änderte das Finanzamt die Festsetzung der Vorauszahlungen und setzte ab dem 4. Vierteljahr 2022 die vierteljährlichen Vorauszahlungen für die Einkommensteuer in Höhe von 9.065 € und für den Solidaritätszuschlag in Höhe von 486 € fest.
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