BFH vom 27.06.1995
VI R 93/93

Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für Steuerabzugsbeträge

BFH, vom 27.06.1995 - Aktenzeichen VI R 93/93

DRsp Nr. 1997/8364

Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für Steuerabzugsbeträge

Die Tatsache, daß die einbehaltene Kapitalertragsteuer nach § 43 ff. EStG gemäß § 37 Abs. 3 Satz 2 EStG bei der Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen ist und im Lohnsteuerabzugsverfahren gemäß § 39 a Abs. 1 EStG außer Betracht bleibt, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Für die Praxis:

Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und hatte zwei Berlin-Darlehen gezeichnet, die er seinerseits fremdfinanziert hatte. Der zu erwartende Überschuß führte deshalb zu einer wesentlich geringeren Einkommensteuer als die von den Einnahmen aus Kapitalvermögen einbehaltene Zinsabschlagsteuer. Der BFH sieht zwei Möglichkeiten den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG zu vermeiden: