Der Beschluss des Amtsgerichts München - Registergericht - vom 03.05.2023, Az.
Das Registergericht wird angewiesen, die Anmeldung vom 28.03.2023 nicht aus den Gründen des aufgehobenen Beschlusses zurückzuweisen.
I.
Der Antragsteller wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Zurückweisung seiner Anmeldung zum Vereinsregister durch das Amtsgericht - Registergericht - München.
Am 28.03.2023 meldeten die gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder J...-J... R... und S... M... mit notariell beglaubigter Anmeldung den Antragsteller beim Amtsgericht München - Registergericht - zur Eintragung in das Vereinsregister an.
Die Präambel der vorgelegten Satzung lautet auszugsweise wie folgt:
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