FG München - Urteil vom 06.12.2021
7 K 59/19
Normen:
AStG § 1 Abs. 1 S. 1;

Eintritt der Minderung des Steuerbilanzgewinns durch die Teilwertabschreibung

FG München, Urteil vom 06.12.2021 - Aktenzeichen 7 K 59/19

DRsp Nr. 2023/822

Eintritt der Minderung des Steuerbilanzgewinns durch die Teilwertabschreibung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

AStG § 1 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, einer GmbH, ist der Handel mit Industrie und Konsumgütern, Gründung von Handelsvertretungen, Niederlassungen, Tochtergesellschaften, Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen, Kapitalverwaltung, Consulting. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist E.

E war in den Streitjahren mit einem Anteil von 30 % neben seiner Schwester (R mit 30%) und D (mit 40%) an der I GmbH beteiligt. Die I GmbH war die alleinige Anteilseignerin der Firma Y GmbH mit Sitz in Odessa, Ukraine. Geschäftsführer der Y GmbH war im Zeitraum 5. Mai 2008 bis 30. September 2010 Herr XY.